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Wechsel begeben

См. также в других словарях:

  • begeben — 1be|ge|ben (Bankwesen verkaufen, in Umlauf setzen); einen Wechsel begeben   2be|ge|ben , sich (irgendwohin gehen; sich ereignen; verzichten); er begibt sich eines Rechtes (er verzichtet darauf) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Begeben — Begeben, das Ausgeben, Emittieren, Übergeben eines Wertpapiers an den ersten Nehmer, der dadurch Gläubiger wird, daher der Ausdruck: eine Anleihe begeben; insbes. das auf Grund eines Begebungsvertrags erfolgende Geben des Wechsels an den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Begeben — Begeben, 1) (sich b.), von etwas abstehen, so: sich eines Rechts b., s. Renunciation; 2) (Hdlgsw ), Verzicht leisten; auch 3) Wechsel auf fremde Plätze verkaufen; 4) das Leder in dem Begebefasse ausbreiten u. die Lohbrühe darüber sprengen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechsel — Wechsel. W. recht (lat. jus cambiale), W. kunde, W.wissenschaft, umfaßt im Handelsrecht die Lehre vom W. verkehr. Die bedeutendsten Handelsplätze haben ihre eigenen W. ordnungen, W.gesetze, insofern ist das W. recht meistens partikulär, doch kann …   Herders Conversations-Lexikon

  • begeben — be|ge|ben [bə ge:bn̩], begibt, begab, begeben <+ sich> (geh.): 1. gehen: sich an seinen Platz, nach Hause begeben; sie hatte sich auf eine längere Reise begeben; ich werde mich wegen dieses Leidens in ärztliche Behandlung begeben (mich… …   Universal-Lexikon

  • Blanko-Wechsel — 1. I. e. S.: Nur teilweise ausgefüllte Wechselurkunde, die mit der Ermächtigung, die Ausfüllung oder Vervollständigung vorzunehmen, begeben oder weitergegeben wird. Die Ermächtigung ist regelmäßig unwiderruflich. Das Ausfüllungsrecht ist mit der… …   Lexikon der Economics

  • Indossieren — (v. ital. in dosso, »auf dem Rücken«, endossieren) oder girieren (v. ital. giro, spr. dschiro, »Kreislauf, Umlauf«), ein Wertpapier, insbes. einen Wechsel begeben, d. h. durch einen Vermerk auf der Urkunde (Indossament, Indosso, Giro) an einen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • negoziieren — ne|go|zi|ie|ren 〈V. intr.; hat; veraltet〉 1. Handel treiben, Geschäfte abschließen 2. Wechsel begeben [<frz. négocier „Handel treiben“ <lat. negotiari „Handel treiben“] * * * ne|go|zi|ie|ren <sw. V.; hat [frz. négocier, ital. negoziare… …   Universal-Lexikon

  • negoziieren — ne|go|zi|ie|ren 〈V.; Wirtsch.; veraltet〉 Handel treiben, Geschäfte abschließen, Wechsel begeben [Etym.: zu frz. négocier <lat. negotiari »Handel treiben«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • negoziieren — ne|go|zi|ie|ren <über fr. négocier, it. negoziare aus lat. negotiari »Handel treiben«> Handel treiben, Wechsel begeben, in Umlauf setzen (Wirtsch.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Handelswechsel — ⇡ Wechsel, der zur kurzfristigen Finanzierung von Warenlieferungen (⇡ Warenwechsel) oder von Dienstleistungen zwischen Unternehmen und/oder wirtschaftlich Selbstständigen begeben wird …   Lexikon der Economics

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